Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein vereinfachtes Verfahren?
- Wann sollte man ein VV durchführen?
- Wie läuft ein VV ab?
- Das VV wurde aufgrund begründeter Einwände abgebrochen. Was nun?
- Was unterscheidet ein vereinfachtes von einem normalen Verfahren?
- Was haben ein vereinfachtes und ein normales Verfahren gemeinsam?
- Was muß ein VV noch enthalten?
- Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
Vereinfachte Verfahren (VV) sind in de.ALL eine recht neue Verfahrensform und erst seit Ende März 2003 in
den
Einrichtungsregeln codifiziert. Da die
entsprechenden Regelpassagen sich auf die nötigsten Informationen beschränken, wurde diese FAQ
verfaßt, um zukünftigen Proponenten und interessierten Usern weitere Informationen zum Ablauf eines
Vereinfachten Verfahrens an die Hand zu geben.
1. Was ist ein vereinfachtes Verfahren?
Ein vereinfachtes Verfahren (VV) zeichnet sich dadurch aus, das ein Änderungsvorschlag ohne vorherige
Diskussion und Abstimmung sofort umgesetzt wird, wenn ein Widerspruch unterbleibt.
2. Wann sollte man ein VV durchführen?
Ein VV bietet sich vor allem bei kleineren, unstrittigen Änderungen an, wie z.B. bei
Formulierungsänderungen in Chartas oder Kurzbeschreibungen, der Anpassung ebendieser an die
Gruppenrealität oder bei der Ausbesserung von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern.
Bei weitreichenderen, die Gruppenstruktur von de.* betreffenden Änderungsvorschlägen wie z.B. bei
Neueinrichtungen oder Löschungen von Gruppen kann und sollte ein VV nicht verwendet werden, da hier nicht
davon auszugehen ist, das die Vorschläge unwidersprochen bleiben und um der Netzöffentlichkeit ein
größeres Maß an Mitspracherecht einzuräumen.
3. Wie läuft ein VV ab?
Zuallererst mal muß der Änderungsvorschlag ganz normal bei der Moderation von
de.admin.news.announce (
dana-Moderation) eingereicht werden. Nimmt die Moderation das Verfahren an, postet sie den
Änderungsvorschlag nach de.admin.news.announce (dana),
de.admin.news.groups (dang) und in alle anderen betroffenen Gruppen.
Nun gibt es eine zweiwöchige Wartezeit in der begründete Einwände erhoben werden können.
Werden keine begründeten Einwände bei der dana-Moderation
eingereicht so wird der Vorschlag nach Ende der Wartezeit sofort umgesetzt. Ob der Einwand begründet ist,
oder nicht, entscheidet im Einzelfall die dana-Moderation.
Reichen hingegen eine oder mehrere Personen begründete Einwände bei der
dana-Moderation ein, so wird das VV beendet.
4. Das VV wurde aufgrund begründeter Einwände abgebrochen. Was nun?
Wurde das VV aufgrund begründeter Einwände abgebrochen hat der Proponent zwei Möglichkeiten:
- Bestehen von Seiten des Proponenten Zweifel an den Erfolgsaussichten des VV, so kann er das Verfahren
abbrechen.
- Sieht der Proponent im Rahmen eines normalen RfD/CfV-Verfahrens Erfolgsaussichten für sein Anliegen,
so kann er seinen Vorschlag unverändert oder in abgewandelter Form als 1. RfD bei der
dana-Moderation einreichen und das Verfahren so regulür
fortsetzen.
5. Was unterscheidet ein vereinfachtes von einem normalen Verfahren?
Wie bereits in Punkt 1 angesprochen kommt das VV im Gegensatz zum normalen Verfahren, wie es in den
Einrichtungsregeln beschrieben ist, ganz ohne
Diskussions- und Abstimmungsphase aus.
Im Gegenzug sollte ein VV nur bei kleineren, unstrittigen Änderungen durchgeführt werden.
6. Was haben ein vereinfachtes und ein normales Verfahren gemeinsam?
Ein VV muß ebenso wie ein RfD in einem normalen Verfahren die folgenden Informationen enthalten:
- Name, Status, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe bei der ein Attribut geändert werden soll
- Bei moderierten Gruppen zusätzlich noch der Name des Moderators/der Moderatoren
7. Was muß ein VV noch enthalten?
Ein VV muß darüberhinaus noch folgende Hinweise enthalten:
- die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, wenn dieser nicht widersprochen wird
- die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die Adresse der
dana-Moderation, derzeit moderator@dana.de)
- die Frist, innerhalb der Widerspruch einlegt muß (normalerweise sind das 14 Tage)
- eine Begründung für die angestrebte Änderung
8. Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
Bei einem VV sollte man dann Widerspruch einlegen, wenn man begründete Einwände gegen den
Änderungsvorschlag hat, z.B. wenn durch eine Formulierungsänderung in einer Charta ein Themenbereich
der bislang ontopic war, auf einmal offtopic wird.
Nicht Widerspruch einlegen sollte man dann, wenn die Gründe, die man gegen ein derzeit laufendes VV
anführt, rein subjektiver Natur sind, wie z.B. die Person des Vorschlagenden oder das Gruppenthema an
sich.